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SV-Gebühren – kein Kostenersatz der Pflegeeltern im Rückführungsverfahren von den Pflegeeltern zur leiblichen Mutter
iFamZ 2017/160
§§ 181, 184 ABGB; § 107 Abs 5 AußStrG; § 2 Abs 1 GEG
Die Mutter ist kraft Gesetzes seit der Geburt allein mit der Obsorge für ihre Kinder betraut (§ 177 Abs 2 Satz 1 ABGB). Als die Kinder ca 14 Monate alt waren, stimmte sie einer freiwilligen vollen Erziehung der Kinder durch Pflegeeltern zu.
Am widerrief die Mutter ihre Zustimmung zur Unterbringung der Kinder bei den Pflegeeltern. Sie strebt die Rückführung der Kinder in ihren Haushalt an.
Im gegenständlichen Obsorgeverfahren beantragte der KJHT am die Übertragung der Obsorge gem § 181 ABGB für die Kinder an ihn. Nach Ansicht des KJHT könne die Mutter den Kindern keine stabile und kontinuierliche Lebenssituation bieten, sodass das Kindeswohl gefährdet sei. Die Pflegeeltern schlossen sich inhaltlich den Argumenten des KJHT an.
Mit Beschluss vom wies das Erstgericht den Antrag des KJHT auf Übertragung der Obsorge über die beiden Kinder an ihn ab. Das Rekursgericht gab den Rekursen des KJHT sowie der Pflegeeltern mit Beschluss vom statt. Es entzog der Mutter die Obsorge über die beiden minderjährigen Kinder und übertrug sie dem KJHT. Dem von der Mutter dagegen erhobenen Revisionsrekurs gab der OGH Folge, hob den angefochtenen Beschluss auf und trug dem Rekursger...