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Ärztliche Aufklärung bei möglichem Organverlust
OGH klärt Aufklärungsumfang
Der OGH hat sich in seiner Entscheidung vom , 3 Ob 94/14s, ein weiteres Mal mit dem Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht befasst. Er sprach aus, dass über den möglicherweise drohenden Verlust eines Organs selbstverständlich aufzuklären ist, nicht jedoch über die damit verbundenen weiteren Folgen.
1. Sachverhalt und Entscheidungen der Vorinstanzen
Kläger ist ein Patient, der in einem Krankenhaus, dessen Rechtsträger die beklagte Partei ist, operiert wurde. Der Kläger wurde vor der Operation unter anderem darüber aufgeklärt, dass es bei diesem Eingriff auch zu einer Verletzung der Milz kommen kann, was bis zu einem Totalverlust dieses Organs führen kann. Die Operation wurde lege artis durchgeführt. Dennoch musste die Milz entfernt werden. Der Kläger forderte daraufhin Schadenersatz wegen eines „Kunstfehlers“ und behauptete weiters, nicht entsprechend aufgeklärt worden zu sein. Das beklagte Krankenhaus beantragte die Abweisung des Klagebegehrens und brachte vor, dass sowohl Aufklärung als auch Operation lege artis erfolgt seien.
Sowohl Erstgericht als auch Berufungsgericht wiesen die Klage ab.
2. Entscheidung des OGH
Der OGH verwies die außerordentliche Revision mangels Erheblichkeit d...