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Einkünftezurechnung bei E-Commerce
Nachdem der OECD-Fiskalausschuss am den Vorschlag der zu diesem Zweck eingesetzten Arbeitsgruppe (TAG 1) in Bezug auf die Anwendung der Betriebstättengrundsätze des Art. 5 OECD-MA auf Einkünfte aus E-Commerce angenommen und einer Ergänzung des Art. 5 OECD-MA zugestimmt hat, konzentriert sich das Inte-resse nunmehr auf die sich daraus ergebenden Zurechnungsprobleme. Einen ersten Diskussionsentwurf hat die zuständige Arbeitsgruppe der OECD im Februar 2001 vorgelegt. Strunk (IWB Nr. 13 vom , 669 ff. Fach 10, Gruppe 2, International 1527 ff.) setzt sich kritisch mit den Ausführungen dieser Arbeitsgruppe auseinander. Nach Ansicht von Strunk ist insbesondere der von der OECD postulierte weite Anwendungsbereich der Kostenaufschlagsmethode nicht mit der Selbständigkeitsfiktion der Betriebstätte vereinbar. Zuzustimmen ist nach Strunk jedoch der Grundaussage der OECD, dass einem Internet-Server ohne zusätzliches Betriebstättenvermögen bezogen auf seine Tätigkeit nur ein geringer Anteil am Gesamtgewinn des Unternehmens aus der Vertriebstätigkeit zugerechnet werden kann.