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SWI 9, September 2001, Seite 404

EuGH: Zeitpunkt der Minderung der Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage bei Gutschriften auf Grund von Verkaufsförderungsmaßnahmen

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Freemans verkauft ihre Waren auf dem Versandweg; dabei verwendet sie Kataloge, die sie Einzelnen mit der Aufforderung zusendet, Vertreter für sie zu werden. Freemans hat ungefähr 900.000 aktive Vertreter, die Waren entweder für sich selbst (i. w. F. Eigenerwerb) oder für andere Kunden bestellen. Die Bezahlung erfolgt bei diesen Käufen im Rahmen eines von Freemans eingeführten Systems eigenfinanzierter Kredite, wonach die Vertreter für die Waren den im Katalog genannten Preis (i. w. F. Katalogpreis) in Raten abzahlen, und zwar im Allgemeinen über einen Zeitraum von 50 Wochen. Freemans hat in ihren Büchern für die Vertreter ein gesondertes Guthabenkonto eingerichtet, auf das diesen automatisch 10% jeder ihrer Überweisungen an Freemans gutgeschrieben werden; bei diesem Betrag handelt es sich, genauer gesagt, um einen Rabatt von 10% für den Eigenerwerb (i. w. F. Eigenerwerbsrabatt) und eine Provision von 10% für den Erwerb für andere Kunden (i. w. F. Provision).

Der Vertreter kann sich den seinem Konto gutgeschriebenen Betrag jederzeit durch Scheck, durch Postüberweisung oder in Form von Losen der staatlichen Lotterie auszahlen lassen; außerdem kann er ihn zur Ausgleichung der eigenen S...

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