Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 9, September 2001, Seite 402

Beschäftigung chinesischer Volontäre

(BMF) - Beabsichtigt eine österreichische Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit auf China auszuweiten und ist es in diesem Zusammenhang notwendig, Bedienstete eines chinesischen Unternehmens in Österreich einzuschulen, und wird dies in der Form bewerkstelligt, dass die chinesischen Dienstnehmer kurzfristig (unter 183 Tagen) als Volontäre bei der österreichischen Firma arbeiten und hiefür in Österreich einen Wohnungszuschuss und ein Taggeld von 360 S ausbezahlt erhalten, und zwar zusätzlich zu den weitergezahlten Bezügen von ihrem chinesischen Arbeitgeber, dann ist Folgendes zu beachten:

Besteht zwischen dem österreichischen Unternehmen und den Volontären kein Vertragsverhältnis, sondern kommen die Volontäre während der Ausbildungszeit aus-schließlich ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen gegenüber ihrem chinesischen Arbeitgeber nach, dann üben die Volontäre ihre unselbständige Arbeit für den chinesischen Arbeitgeber auf österreichischem Staatsgebiet aus. Da allerdings der chinesische Arbeitgeber in Österreich über keine Betriebstätte verfügt und die beruflichen Aufenthalte in Österreich 183 Tage nicht überschreiten, sind die hiefür bezogenen Arbeitslöhne, gleichgültig, ob sie in...

Daten werden geladen...