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SWI 9, September 2001, Seite 392

Verlustvortragsproblematik bei sukzessiven Baubetriebstätten

(BMF) - Artikel 24 Abs. 3 des am unterzeichneten DBA-Deutschland, dessen Anwendung auf Verluste ab 1998 mit Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 herbeigeführt wurde, verpflichtet Österreich, Inlandsbetriebstätten eines deutschen Unternehmens nicht ungünstiger zu besteuern als in Österreich ansässige Unternehmen, die die gleiche Tätigkeit ausüben. Erleidet daher ein deutsches Unternehmen in der österreichischen Bau-Betriebstätte „A" in den Jahren 1998 bis 2000 Verluste und erzielt dasselbe Unternehmen in einer anderen österreichischen Bau-Betriebstätte „B" in den Jahren 2001 bis 2002 Gewinne, dann ist nach dem Wortlaut der Abkommensbestimmungen für beide Betriebstätten ein Vergleich mit je einem österreichischen Unternehmen herzustellen. Und da Verluste, die ein österreichisches Unternehmen (der Steuerpflichtige A) erleidet, nicht von einem anderen österreichischen Unternehmen (dem Steuerpflichtigen B) verwertet werden können, kann dies auch nicht im Fall der beiden Baubetriebstätten geschehen.

Allerdings wäre das BM für Finanzen bereit, Artikel 24 in einem weiter gehenden Sinn auszulegen, soweit eine solche Auslegung nur dem Ziele dient, eine doppelte Besteuerung (die auc...

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