Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 9, September 2001, Seite 384

Montageentsendung zur australischen Tochtergesellschaft

(BMF) - Wird ein Arbeitnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Australien entsandt, um dort eine „begünstigte Auslandstätigkeit" für seinen österreichischen Arbeitgeber auszuführen, dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG in Österreich lohn- und einkommensteuerfrei. Montagen und Inbetriebnahmen von Anlagen (hiezu gehören auch EDV-Anlagen) gehören zu den „begünstigten Auslandstätigkeiten". Der Umstand, dass die österreichische Kapitalgesellschaft eine begünstigte Anlagenmontagetätigkeit in Australien nicht einem fremden Kunden, sondern ihrer eigenen Tochtergesellschaft gegenüber erbringt, ist für die Steuerbefreiung unschädlich.

Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass möglicherweise eine Besteuerung in Australien eintreten könnte. Denn infolge der Steuerbefreiung in Österreich bewirkt eine so genannte „Subject-to-tax-Klausel" im österreichisch-australischen Abkommen vom , das zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abgeschlossen worden ist (Art. 15 Abs. 2 lit. d des Abkommens), dass Australien durch das Abkommen in einem solchen Fall nicht ebenfalls zur Steuerfreistellung verpflichtet ist. Die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ...

Daten werden geladen...