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Auftragsfertigung und kommissionsweiser Verkauf für eine schweizerische Konzerngesellschaft
Errichtet eine schweizerische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft, deren Aufgabe in der Auftragsfertigung für die schweizerische Gesellschaft besteht, dann wird hiedurch für die schweizerische Gesellschaft keine Betriebstätte in Österreich begründet. Das Gleiche gilt, wenn eine inländische Konzerngesellschaft den Warenvertrieb für die schweizerische Gesellschaft auf Kommissionsbasis in Österreich übernimmt. Die genannten Funktionen sind fremdverhaltenskonform abzugelten.
Im Grunde sollte keine andere Rechtsbeurteilung eintreten, wenn die beiden Funktionen von ein und derselben österreichischen Konzerngesellschaft wahrgenommen werden. Allerdings wird in Fällen dieser Art ein besonderer Dokumentationsbedarf bestehen, der belegt, dass die österreichische Gesellschaft tatsächlich nur die untergeordneten Funktionen der Auftragsfertigung und des kommissionsweisen Verkaufes ausübt und dass nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine eigene inländische Produktion mit inländischem Vertrieb stattfindet und aus der Schweiz möglicherweise nur gewisse Unterstützungsleistungen empfangen werden.
Diesem Dokumentationsbedarf wird vor allem dann mit besonderer Sorgfalt ents...