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SWI 9, September 2001, Seite 370

Darlehensaufnahme von der nahe stehenden Privatstiftung über eine Malta-Bank

Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahe stehenden GmbH erhielt, sollten daher in den Händen der Stiftung nicht steuerfrei bleiben, sondern der 34%igen Körperschaftsbesteuerung unterliegen.

Bei Auslegung der maßgebenden österreichischen Steuerrechtsvorschriften kann dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden, er hätte eine Umgehungsmöglichkeit unter Zwischenschaltung ausländischer Banken gewünscht oder in Kauf genommen. Wenn daher § 13 KStG bei Festlegung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit in Abs. 2 Z 2 von einer Steuerfreiheit von „ausländischen Kapitalerträgen" sprach, „die mit den in Z 1 genannten vergleichbar sind", dann kann er damit nicht inländische Zinsen einer GmbH gemeint haben; und zwar auch dann nicht, wenn diese zu Steuerumgehungszwecken durch eine Malta-Bank an die österreichische Stiftung gezahlt werden. Nach Auffassung des BM für Finanzen vermag daher ein bloßes Umlenken inländischer Zinsen durch ausl...

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