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EuGH: Mindestkörperschaftsteuer mit Kapitalansammlungs-RL vereinbar
Im Urteil vom Rs. C-113/99 Schmid hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die österreichische Mindestkörperschaftsteuer mit Art. 10 der Kapitalansammlungs-RL vereinbar ist. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen der Rechtsanwältin Herta Schmid, als Masseverwalterin im Konkurs über das Vermögen der P. P. Handels GmbH in Liquidation, einerseits und der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland andererseits über die Zahlung von 15.000 S Mindestkörperschaftsteuer für 1996. Vor dem nach Abtretung der Beschwerde vom VfGH mit dem Rechtsstreit befassten VwGH machte Frau Schmid geltend, dass die Vorschreibung der Mindestkörperschaftsteuer nicht mit Art. 10 der Kapitalansammlungs-RL in Einklang stünde. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hatte Zweifel an der Vereinbarkeit der Mindestkörperschaftsteuer mit der Kapitalansammlungs-RL, setzte dementsprechend das laufende Verfahren aus und legte dem EuGH eine Frage zur Vorabentscheidung vor.
Mit der an den EuGH herangetragenen Frage wollte der VwGH wissen, ob Art. 10 der Kapitalansammlungs-RL es untersagt, von Kapitalgesellschaften, die sich im Konkurs oder in Liquidation befinden und die über kein Einkommen ...