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SWI 5, Mai 2019, Seite 247

EU-Urheberrechtsreform beschlossen

Am hat der Europäische Rat eine RL angenommen, mit der das EU-Urheberrecht in drei großen Bereichen modernisiert wird:

  • Anpassung der Ausnahmen/Beschränkungen des Urheberrechts an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld;

  • Verbesserung der Lizenzierungsverfahren, um den Zugang zu kreativen Inhalten zu erweitern;

  • Schaffung eines funktionierenden Marktes für den Urheberrechtsschutz.

Online-Tauschbörsen benötigen für von Nutzern hochgeladene, urheberrechtlich geschützte Inhalte eine Lizenz, es sei denn, eine Reihe von Voraussetzungen ist erfüllt. Gleichzeitig gestattet die RL Nutzern, Inhalte zu Zwecken des Zitierens, der Kritik, Rezension, Karikatur, Parodie oder Pastiche frei zu generieren und hochzuladen. Deshalb werden die Ausnahmen für diese Art der Nutzung künftig verbindlich gelten.

Die RL verankert auch das Recht der Urheber und ausübenden Künstler auf eine angemessene und verhältnismäßige Vergütung bei der Lizenzvergabe oder der Übertragung ihrer Rechte und sieht eine Transparenzpflicht hinsichtlich der Verwertung lizenzierter Werke sowie einen Mechanismus für die Anpassung der Vergütung in Verbindung mit einem speziellen alternativen Streitbeilegungsverfahren vor. Softwareent...

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