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Betriebsstättenverluste in der Europäischen Union
LOSSES BY PERMANENT ESTABLISHMENTS IN THE EUROPEAN UNION
The cross-border adjustments for losses among permanent establishments of various member states was recognized early on as a community law problem. In the meantime there have been a number of ECJ decisions that clarify which requirements have arisen from community law. Michael Tumpel deals with these decisions and considers their effects on the Austrian legal situation.
I. Einleitung Der grenzüberschreitende Verlustausgleich zwischen Betriebsstätten verschiedener Mitgliedstaaten wurde von der Europäischen Union schon früh als ein auf Gemeinschaftsebene zu lösendes Problem erkannt. Die Kommission hat aus diesem Grund bereits 1990 einen Richtlinienvorschlag mit dem Ziel vorgelegt, die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Betriebsstättenverluste herbeizuführen. Eine einstimmige Beschlussfassung seitens des Rates konnte allerdings bisher nicht erreicht werden.
Die steuerliche Behandlung von Betriebsstättenverlusten im Rahmen der Erhebung der direkten Steuern unterliegt damit grundsätzlich der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Diese haben jedoch ihre Befugnisse nach ständiger Rechtsprechung des Eu...