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Übertragung der Alleinobsorge auf die Mutter; väterliches Agieren gegen die Mutter führt zu einer Überforderung der Kinder
iFamZ 2017/157
§ 180 Abs 3 ABGB; § 62 Abs 1 AußStrG
Die Ehe der Eltern wurde im Jänner 2014 einvernehmlich geschieden und die gemeinsame Obsorge für die damals im dritten und zweiten Lebensjahr befindlichen Kinder bei hauptsächlicher Betreuung im Haushalt der Mutter aufrechterhalten. Gegenstand des Verfahrens sind die Anträge des Vaters auf Wechsel des überwiegenden Aufenthalts zu ihm und der Mutter auf Übertragung der Alleinobsorge. Beide Vorinstanzen gaben dem Antrag der Mutter statt.
(...) 4. Der Vater erblickt einen Mangel des Rekursverfahrens darin, dass ein von ihm iZm seiner Behauptung, sein Sohn habe rote Flecken/Striemen am linken Unterschenkel damit erklärt, er sei von der Mutter mit einem Telefonkabel geschlagen worden, vorgelegtes Lichtbild vom Rekursgericht erstmalig beweiswürdigend beurteilt und ihm so eine Tatsacheninstanz genommen worden sei.
Dem ist nicht zu folgen, weil das Vorgehen des Rekursgerichts inhaltlich nichts anderes darstellt als eine – gesetzlich ausdrücklich geforderte (§ 55 Abs 1 AußStrG) – im Rekursverfahren vorgenommene Verfahrensergänzung, die stets zur Folge hat, dass die daraus resultierenden Feststellungen in dritter Instanz nicht mehr bekämpft werden können (RIS-Justiz RS0007236; RS010...