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SWI 9, September 2009, Seite 412

Die Bedeutung des Art. 7 Abs. 2 des Erbschafts- und Schenkungssteuer-DBA Tschechien

THE SIGNIFICANCE OF ART. 7 PARA. 2 OF THE INHERITANCE AND GIFT TAX TREATY

Jürgen Reiner

The Double Taxation Treaty on Inheritance and Gift Taxes with the Czech Republic, signed in 1996, went into effect on March, 1, 2000. The treaty is generally in line with the OECD Model Treaty. However, there are a few points that are not in line with the model treaty. One of these points is the regulation in Art. 7 para. 2 of the treaty. Jürgen Reiner describes the content of this regulation and its possible consequences.

I. Die Sondervorschrift des Art. 7 Abs. 2 DBA-Tschechien

Das am unterzeichnete DBA mit der Tschechischen Republik auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuern ist per in Kraft getreten (Art. 13 Abs. 2; BGBl. III Nr. 17/2000). Die Verteilungsregel des Art. 5 bewirkt, dass unbewegliches Vermögen (auch solches einer Betriebstätte) im Belegenheitsstaat der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterworfen wird, bewegliches Betriebstättenvermögen (oder solches einer festen Einrichtung) wird gemäß Art. 6 im Betriebsstättenstaat (bzw. dem Staat der festen Einrichtung) besteuert. In Art. 7 Abs. 1 wird als Auffang- oder Generalklausel das Besteuerungsrecht für Vermögen, das „in den Art. 5 und 6 nicht behandelt wurde", ausschließlich dem Wohnsitzstaat des Er...

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