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SWK 31, 1. November 2026, Seite 1316

Aufwendungen zur Marderbekämpfung als außergewöhnliche Belastungen

Entscheidung: (Amtsrevision, Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Norm: § 34 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger war Miteigentümer eines Zweifamilienhauses (Wohnungseigentum) und bewohnte die obere Wohnung. Das Dachgeschoss unter der Dachhaut war seit mehr als zehn Jahren von Mardern befallen. Der Befall führte zu massiver Geräusch- und Geruchsbelästigung, Madenbefall in den Wohnräumen und gesundheitlichen Problemen (Schlafstörungen, chronische Depression). Nachdem einfachere Abhilfemaßnahmen erfolglos geblieben waren, nahm der Steuerpflichtige eine umfassende Sanierung vor (Erneuerung der Dachkonstruktion, Fassadenschalung und Dämmung) und machte die Kosten als außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt (Katastrophenschaden) geltend. Das Finanzamt versagte nach einer Außenprüfung den Abzug.

Das BFG erkannte die Sanierungskosten als außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt an.

Rechtliche Beurteilung: Das BFG hat festgestellt, dass die Wohnung des Steuerpflichtigen „im Grunde“ unbewohnbar geworden ist und ihm und seiner Familie gesundheitliche Probleme durch den Marderbefall entstanden sind. Dies wird von der Amtsrevision n...

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