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Steuerfreies Nächtigungsgeld nur bei tatsächlichen Nächtigungen
Entscheidung: (Abweisung der Parteirevision).
Normen: §§ 3 Abs 1 Z 16b, 26 Z 4, 68 Abs 5 EStG.
Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH zahlte den bei ihr beschäftigten Bauarbeitern das kollektivvertragliche Übernachtungsgeld für alle 365 Tage im Jahr (somit auch bei Urlaub, Krankenstand, Wochenenden, Feiertagen und generell an Tagen ohne Nächtigung; entsprechend der „Durchzahlerregelung“ nach Rz 734 LStR) steuerfrei aus. Das Taggeld wurde dagegen nur für die Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistungen steuerfrei gezahlt. Nach einer GPLA erkannte das Finanzamt die Steuerfreiheit der für die Tage ohne Übernachtung ausgezahlten Übernachtungsgelder nicht an und zog die GmbH zur Lohnsteuerhaftung heran.
Das BFG bestätigte im Ergebnis die Rechtsansicht des Finanzamts und führte aus, die Bauarbeiter hätten an Wochenenden nie in den Quartieren bei den Baustellen genächtigt, sondern seien heimgefahren, wobei ihnen für diese Heimfahrten keine Kosten entstanden seien (aufgrund der Verwendung von Firmenfahrzeugen). Die Nächtigungsgelder könnten daher nur für die Arbeitstage während der Woche steuerfrei ausgezahlt werden.
Rechtliche Beurteilung: Die Bestimmung des § 3 Abs 1 Z 16b EStG wurde geschaffen, um zu erreichen, dass über die Dienst...