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Steuerrechtliche Konsequenzen der Einstufung von Gesellschaften als Scheinunternehmen
Verfahrensrechtliche Besonderheiten
Mit dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz 2016, verschärft zuletzt durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025, eröffnete der Gesetzgeber dem Amt für Betrugsbekämpfung die Möglichkeit, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen festzustellen, dass es sich bei einem Unternehmen um ein Scheinunternehmen iSd § 8 SBBG handelt, und knüpfte an diese Tatsache verschiedene steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und andere Konsequenzen. Auf steuerlicher Ebene sind sowohl gewisse verfahrensrechtliche Besonderheiten im Verfahren zur Feststellung solch eines Scheinunternehmens hervorzuheben als auch Konsequenzen beim Eingehen von Geschäftsbeziehungen mit einem solchen.
1. Vorliegen eines Scheinunternehmens gemäß § 8 SBBG
Bei einem Scheinunternehmen iSd § 8 SBBG handelt es sich um ein Unternehmen, das vorrangig darauf ausgerichtet ist,
Lohnabgaben, Beiträge zur Sozialversicherung, Zuschläge nach dem BUAG und Entgeltansprüche von Arbeitnehmern zu verkürzen; oder
Personen zur Sozialversicherung anzumelden, um Versicherungs-, Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, obwohl diese keine Erwerbstätigkeit aufnehmen; oder
Belege zu verfälschen, zu verwenden, herzustellen oder einem anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen, die dazu dienen, einen Geschä...