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FinanzOnline-Verordnung 2027-Anpassungsverordnung in Begutachtung
Diese Sammelnovelle hat folgende Zielsetzungen:
Sie soll jene Anpassungen vornehmen, die aufgrund des Außerkrafttretens der FOnV 2006 mit Ablauf des und dem Inkrafttreten der FOnV 2027 mit erforderlich werden.
Sie soll jene Anpassungen der Promulgationsklauseln vornehmen, die erforderlich geworden sind, weil das AbgÄG 2025 die gesetzliche Grundlage für die elektronische Zustellung durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen aus systematischen Gründen von § 97 Abs 3 BAO nach § 99 Abs 1 BAO verschoben hat.
Sie soll jene Anpassungen vornehmen, die durch die Einbeziehung von Kryptowährungen in die Kapitalertragsteuer und die Erlassung des § 32 Abs 4 EStG (beides durch das AbgÄG 2023) erforderlich geworden sind. Weiters soll in dieser Verordnung die Rückerstattung gemäß § 99a Abs 8 EStG erstmals ausdrücklich angesprochen werden.
Sie soll die Telekopiererverordnung aufheben und gleichzeitig mit der Änderung der EDTV und der Erlassung der Verordnung betreffend die elektronische Eingabe von Anbringen an das BFG die Rechtsgrundlage für alternative Wege der Anbringenstellung schaffen.
Ende der Begutachtungsfrist ist der .