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SWK 31, 1. November 2026, Seite 1282

Der Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2026

Die geplanten Vorhaben im Überblick

(SWK) - Am ist der Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2026 (148/ME 28. GP) im Nationalrat eingelangt, der punktuelle Änderungen in zahlreichen bestehenden Steuergesetzen vorsieht. Ausgewiesene Ziele des AbgÄG 2026 sind die Entlastung von Unternehmen und deren Beschäftigten sowie die Vereinfachung und Digitalisierung von Verwaltungsverfahren. Ende der Begutachtungsfrist ist der . Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

1. EStG

Ausländische Stiftungen: Im Sinne einer Folgeänderung zu § 27 Abs 5 Z 7 EStG idF BBKG 2025 sollen § 4 Abs 11 Z 2 lit a EStG und § 15 Abs 3 EStG ab sprachlich auch Zuwendungen erfassen, die von einer ausländischen Stiftung oder sonstigen Vermögensmasse getätigt werden, die jeweils mit einer nicht unter § 5 Z 6 KStG fallenden „privatrechtlichen Stiftung“ vergleichbar sind; umgekehrt sollen auch Zuwendungen an derartige ausländische Stiftungen oder sonstige Vermögensmassen umfasst sein. § 4 Abs 11 Z 2 lit b EStG soll entfallen, weil die Regelung keinen Anwendungsbereich mehr hat. Die bisherige lit a wird daher zur Z 2.

Betriebsausgabenpauschalierung: Die bisher in der Verwaltungspraxis vertretene Rechtsauffassung, wonach Einkünfte aus der Veräußerung (bzw Entnahme) von Wertpapieren, Derivaten, Kryptowährungen und Grundstücken gesondert neben der Basispauschalieru...

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