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Hinzurechnungsbesteuerung als Maßnahme gegen unlauteren Steuerwettbewerb
Anders als Österreich (mit Ausnahme des § 42 InvFG, der auch als eine solche Hinzurechnungsbesteuerung gesehen werden kann) verfügt Italien bereits seit langer Zeit über eine Hinzurechnungsbesteuerung (CFC rules). Russo/Bussetto (Tax Planning International Review, May 2000, 6 ff.) geben einen Überblick über geplante Verschärfungen dieser Hinzurechnungsbesteuerung auf Grund des OECD-Berichts über „Harmful Tax Competition". Aus österreichischer Sicht bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber sich zu ähnlichen Maßnahmen hinreißen lassen wird, um das Schreckgespenst des angeblich unlauteren Steuerwettbewerbs zu bekämpfen.