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EuGH: Unterschiedliche Besteuerung von In- und Auslandsdividenden verstößt gegen Kapitalverkehrsfreiheit
In seinem Urteil vom Rs. C-35/98 B.G.M. Verkooijen hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die unterschiedliche Besteuerung von inländischen und ausländischen Dividenden mit den Bestimmungen über den freien Kapitalverkehr vereinbar ist. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Herr Verkooijen wohnte 1991 in den Niederlanden und arbeitete dort im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bei der Fina Nederland BV, die mittelbar von der in Belgien niedergelassenen und an der Börse notierten Aktiengesellschaft Petrofina NV kontrolliert wird. Im Rahmen eines Arbeitnehmersparplans, an dem alle Arbeitnehmer des Konzerns teilnehmen konnten, erwarb der Kläger Anteile an der Petrofina NV. Auf diese Anteile wurde 1991 eine Dividende von (umgerechnet) etwa 2.337 NLG ausgeschüttet, für die in Belgien eine Quellensteuer von 25% einbehalten wurde. Herr Verkooijen gab die empfangene Dividende in seiner Einkommensteuererklärung für 1991 an, machte jedoch einen Freibetrag von 2.000 NLG geltend. Dieser Freibetrag steht bei der Veranlagung von Dividenden zu, die von in den Niederlanden ansässigen Gesellschaften ausgeschüttet werden und daher der niederländischen Dividendensteuer unterliegen....