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Steuerrecht für die Praxis
Perl

Steuerrecht für die Praxis

9. Aufl. 2026

Print-ISBN: 978-3-7073-5514-7

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Steuerrecht für die Praxis (9. Auflage)

S. 325Kapitel 9

Körperschaftsteuer - Besteuerung, Einkünfteermittlung

1. Besteuerung, Einkünfteermittlung bei Körperschaften

1.1. Besteuerung von Körperschaften - Steuersatz (§ 22)

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Die Körperschaftsteuer vom Einkommen beträgt 23 % (in 2023: 24 %, davor: 25 %). Für Einkommensteile über EUR 1 Mio erhöht sich der Steuersatz auf 24 % (ab 2028) (§ 22).

Bei Privatstiftungen ist anstelle der Körperschaftsteuer eine Zwischensteuer von 27,5 % (ab 2026, in 2024 und 2025: 23 %, in 2023: 24 %, davor: 25 %) auf:

  • außerbetriebliche Kapitaleinkünfte aus Zinsen, Wertsteigerungen, Derivaten und Kryptowährungen, die bei natürlichen Personen den besonderen Steuersätzen unterliegen, und

  • außerbetriebliche Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen

anzuwenden (§§ 13, 22).

Die Zwischensteuer unterbleibt insoweit, als im selben Kalenderjahr steuerpflichtige Zuwendungen an Begünstigte erfolgen, für die Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt worden ist (→ 396ff).

Zusätzlich zur Körperschaftsteuer und Zwischensteuer ist ein weiterer Steuerbetrag in Höhe von 25% auf Beträge zu erheben, bei denen der Steuerpflichtige auf Verlangen der Finanzbehörde die Gläubiger oder Empfänger der Beträge nicht genau bezeichnet (fehlende Em...

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