Steuerrecht für die Praxis
9. Aufl. 2026
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S. XXIIIUpdate | Wesentliche gesetzliche Änderungen
In dieser Auflage wurden bis zum umgesetzte Änderungen berücksichtigt. Wesentliche Änderungen seit der letzten Auflage sind:
1. Abgabenänderungsgesetz 2025 - BGBl I 2025/97
Jährliche Anhebung der Progressionsstufen, der Absetzbeträge und Negativsteuer: Erhöhung von inflationsanzupassenden Beträgen des EStG für das Jahr 2026 mit neuen Tarifstufen für 2026: bis EUR 13.539: 0 %, bis EUR 21.992: 20 %, bis EUR 36.458: 30 %, bis EUR 70.365: 40 % und bis EUR 104.859: 48 % und darüber: 50 % (§ 1 Abs 4, § 33 Abs 1, § 42 Abs 1 Z 3, § 99 Abs 2 Z 2 EStG, ab 2026, → 145, 442, 443, 444, 445, 448).
Umstellung auf das bisher schon angewendete elektronische Verfahren im Hinblick auf die Selbstberechnung und die Abgabenerklärung (§§ 10 GrEStG, § 18 Abs 2x GrEStG; ab 2027 aufgrund GV-Verfahrensverordnung - GVVV, BGBl II 75/2026, → 849).
Umstellung auf ein elektronisches Verfahren im Hinblick auf die Rechtsgeschäftsgebühr (§ 3 Abs 4 und 4a, § 31 Abs 1, § 33 TP 5 Abs 5 Z 3 und TP 17 Abs 3, § 34 Abs 1; ab 2028, → 900).
Einführung des automatischen Informationsaustausches aus dem Mindeststeuerbericht (Richtlinie EU 2025/872, §§ 73a ff Mindestbesteuerungsgesetz, ab 2026, rückwirkend für Geschäftsjahre ab 2024, → 1025).
Erhöhung der Umsatz(erlös)g...