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SWI 8, August 2000, Seite 352

Deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen mit inländischen freiberuflichen Mitarbeitern

(BMF) – Ein deutsches Finanzdienstleistungsunternehmen, das sich um die Kapitalertragsoptimierung seiner Kunden in der Weise annimmt, dass es für sie die Entscheidungen über den An- und Verkauf von Wertpapieren trifft, wobei diese Transaktionen über ein (von den Kunden) bei einem US-Broker unterhaltenes Wertpapierkonto abgewickelt werden, könnte in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintreten, wenn es auch österreichische Kunden anwirbt. Dieser Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht würde dann erfolgen, wenn das deutsche Unternehmen die österreichischen Kunden durch in Österreich ansässige freie Mitarbeiter gewinnt, die als „ständige Vertreter" des deutschen Unternehmens im Sinn von § 98 Z 3 EStG anzusehen sind. Hiebei wird im Allgemeinen davon auszugehen sein, dass als „ständiger Vertreter" nach § 98 Z 3 EStG alle Personen in Betracht kommen, die auch nach zwischenstaatlichem Steuerrecht die Erfordernisse des „abhängigen Vertreters" („Vertreterbetriebstätte") im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 OECD-MA erfüllen. Denn ein österreichisches Besteuerungsrecht kann gegenüber den DBA-Partnerstaaten Österreichs nur dann entstehen, wenn die Erfordernisse beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwi...

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