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Formelle und materielle Nachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
Reiß (UR 2017, 254 ff) fasst anhand der Rechtsprechung des EuGH den Stand zu dem Thema zusammen. Einerseits lasse sich bei Formalnachweisen mittlerweile aus der Rechtsprechung des EuGH ableiten, dass diese auch dann nicht in jedem Fall erfüllt sein müssen, wenn sie als materielle Tatbestandsvoraussetzungen im Gesetz stehen. Ein Buchnachweis ist für die Steuerfreiheit nicht erforderlich, wenn der Nachweis stattdessen auch anders geführt werden könne. Ob dieser Nachweis zweifelsfrei sein muss oder eine Glaubhaftmachung ausreicht, sei durch den EuGH noch nicht hinreichend geklärt. Andererseits habe der EuGH trotz Vorliegens der materiellen Voraussetzungen eine strenge Linie zur Frage des Vertrauensschutzes eingeschlagen. Ein solcher Vertrauensschutz werde vom EuGH auch in Fällen versagt, in denen man auf den ersten Blick glauben könnte, dass Lieferanten auf die letztendlich unrichtigen Angaben ihres Abnehmers hätten vertrauen können.