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Liquidierung der schweizerischen Tochter-Kapitalgesellschaft einer österreichischen Privatstiftung
Ist eine österreichische Privatstiftung Alleingesellschafterin einer schweizerischen Kapitalgesellschaft und soll diese schweizerische Gesellschaft im zeitlichen Geltungsbereich des – vor der Unterzeichnung stehenden – Revisionsprotokolls zum DBA-Schweiz liquidiert werden, dann bewirkt eine nach schweizerischem Recht vorgenommene Qualifizierung der Liquidationserlöse als „Dividenden" im Sinn des Art. 10 DBAS. 340 Ö-Schweiz, dass die Schweiz auf die Erhebung der 35%igen Verrechnungssteuer zur Gänze verzichten muss. Der Umstand, dass Österreich gemäß Art. 10 Abs. 3 an diese schweizerische Qualifizierung gebunden ist, hat lediglich auf der Ebene der Abkommensanwendung rechtliche Bedeutung. Bei Anwendung des innerstaatlichen Rechts hingegen wird die Zuordnung der Liquidationserlöse unter die in § 13 Abs. 2 Z 4 KStG für Veräußerungsgewinne vorgesehene Steuerbefreiung nicht unterbunden. (EAS 1670 v. )