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"Umzug" von Gesellschaften in der EU
Sass (IWB Nr. 10 vom , 513 ff., Fach 11, Gruppe 2, Europäische Gemeinschaften, 409 ff.) analysiert unter Bezugnahme auf das Centros-Urteil des EuGH steuerliche Aspekte der Verlegung des Orts der Geschäftsleitung von Gesellschaften eines EU-Mitgliedstaats in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Sass weist zunächst darauf hin, dass der deutsche BGH am diese Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Aus steuerlicher Sicht kommt Sass zu dem Ergebnis, dass nach derzeitigem Stand zwar neue Gesellschaften, die in einem EU-Mitgliedstaat gegründet werden, entgegen der Sitztheorie ihren Verwaltungssitz (Ort der Geschäftsleitung) in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegen können und dort steuerlich als inländische Gesellschaft behandelt werden müssen. Bereits bestehende Gesellschaften müssten jedoch in Deutschland bei Verlegung ihres Verwaltungssitzes ins Ausland weiterhin die angesammelten stillen Reserven besteuern (vgl. dazu aus österreichischer Sicht ausführlich Staringer, Doppelt ansässige Kapitalgesellschaften, 1999).