zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 7, Juli 2000, Seite 330

EuGH: Spontanauskünfte bei vermuteter Steuerverkürzung sind zulässig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Der EuGH hat sich im Urteil vom Rs. C-420/98 W.N. mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen der spontane Auskunftsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten gestützt auf die Amtshilferichtlinie zulässig sei. Die vom Nederlandse Raad van State dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen stellten sich in einem Rechtsstreit zwischen W.N. und dem niederländischen Staatssekretär für Finanzen über dessen Entscheidung, die zuständigen spanischen Behörden davon zu unterrichten, dass der W.N. seiner Ehefrau in Spanien eine Unterhaltsrente gezahlt hatte. Mit einem Schreiben teilte der Staatssekretär für Finanzen W.N. seine gemäß den niederländischen Vorschriften zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie getroffene Entscheidung mit, die zuständigen spanischen Behörden von sich aus über die Unterhaltszahlungen zu unterrichten, die W.N. von 1987 bis 1991 an seine dauerhaft von ihm getrennt lebende Ehefrau in Spanien geleistet hatte, und die über eine Bank in Genf (Schweiz) erfolgt seien. Der Staatssekretär für Finanzen war der Auffassung, dass diese Unterhaltsleistungen, die W.N. von seinem zu versteuernden Einkommen absetzte, Bedeutung für die Steuererhebung in Spanien haben könnten. W.N...

Daten werden geladen...