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Auflösung einer österreichischen Privatstiftung aus der Sicht deutscher Begünstiger
DISSOLVING AN AUSTRIAN PRIVATE FOUNDATION FROM THE POINT OF VIEW OF THE GERMAN BENEFICIARY
Numerous issues arise from financial contributions of an Austrian private foundation to a German beneficiary. Christian von Oertzen takes a stance on these issues from the point to view of German tax law. He deals with the question of under which circumstances the dissolution of a private foundation leads to inheritance and gift tax liability in Germany.
In SWI 2/2000 sind Hopf/Gaigg auf die Auflösung einer österreichischen Privatstiftung für deutsche Begünstigte aus österreichischer und deutscher Sicht eingegangen. Sie führten dabei aus, dass die Auflösung einer österreichischen Privatstiftung in Deutschland immer gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 dErbStG steuerbar ist, wenn das Vermögen an deutsche Steuerinländer oder Inlandsvermögen i. S. d. § 121 d BewG auffällt. In diesem Zusammenhang führten sie zutreffend aus, dass der BFH und ihm folgend die deutsche Finanzverwaltung davon ausgeht, dass der Vermögensrückfall an den Stifter unter Lebenden immer in Steuerklasse III zu besteuern sei. Dieses unerwünschte deutsche Besteuerungsergebnis lässt sich bei vorausschauender Planung anlässlich der Stiftungsgründung verhindern:
Behält sich der Stifter anlässlich der Stiftungsgründung ein Rückforderungsrecht für d...