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GmbH-Gewinnausschüttung an eine deutsche Mutter-KG
Schüttet eine österreichische GmbH ihren Gewinn an ihre deutsche Mutter-KG aus, dann hängt die steuerliche Behandlung dieser Ausschüttung in Österreich davon ab, ob alle Gesellschafter der deutschen KG im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind. Trifft dies zu, dann ist wohl anlässlich der Gewinnausschüttung die 25%ige Kapitalertragsteuer einzubehalten, doch können dann sämtliche deutschen Gesellschafter durch Einbringung eines Rückzahlungsantrages nach § 240 BAO beim Finanzamt Eisenstadt eine Rückzahlung des die 15-%-Grenze des Art. 10 a DBA-Deutschland übersteigenden Betrages erwirken. (EAS 1655 v. )