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EuGH: Familienbezogene Begünstigungen auch bei getrennten Wohnsitzen der Ehepartner
Im Urteil vom Rs. C-87/99 Zurstrassen hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob eine gemeinsame Veranlagung von Ehepaaren zur Einkommensteuer auch bei getrennten Wohnsitzen der Ehepartner in unterschiedlichen Mitgliedstaaten zu erfolgen hat, wenn (beinahe) das gesamte Familieneinkommen in einem Mitgliedstaat erzielt wird.
Diese Frage stellte sich in einem Rechtstreit zwischen Herrn Zurstrassen und der luxemburgischen Administration des contributions directes über die Berechnung der Einkommensteuer des Herrn Zurstrassen. Herr Zurstrassen und seine Ehefrau sind belgische Staatsangehörige. Herr Zurstrassen übt eine unselbständige Tätigkeit in Luxemburg aus und wohnt auch dort. Seine Frau, die nicht berufstätig ist, und ihre Kinder wohnen hingegen in Battice, Belgien. Die Wochenenden verbringt das Paar in der Regel in Battice. Das Einkommen des Haushalts besteht praktisch zur Gänze (98%) aus dem beruflichen Einkommen (Tätigkeitseinkommen) von Herrn Zurstrassen in Luxemburg; die restlichen 2% sind Einkommen, das Herr Zurstrassen als Lehrkraft an einer Universität in Belgien erzielt. Seine Frau verfügt über kein eigenes Einkommen und ist daher im Wohnsitzstaat nicht steuerpflicht...