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SWI 6, Juni 2000, Seite 243

Übernahme von Aufenthaltskosten durch inländische Veranstalter

Wird eine irische Liegenschaft von dem in Österreich wohnhaften Liegenschaftseigentümer im Schenkungsweg der ebenfalls in Österreich wohnhaften Tochter übertragen, tritt inländische Schenkungssteuerpflicht ein. In die Bemessungsgrundlage für die österreichische Schenkungssteuer ist der gemeine Wert im Sinn des § 10 Bewertungsgesetz aufzunehmen; eine „fiktive Einheitswertermittlung" hat nicht stattzufinden.

Ob und in welcher Höhe eine irische Schenkungssteuer anfällt, müsste bei den irischen Steuerbehörden in Erfahrung gebracht werden. Sollte es zum Eintritt einer internationalen Doppelbesteuerung kommen, könnte auf der Grundlage von § 48 BAO eine Steuerentlastung in Österreich herbeigeführt werden. (EAS 1638 v. )

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