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SWI 6, Juni 2000, Seite 242

Kapitalherabsetzung nach vorangegangener Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln einer inländischen GmbH mit deutschen Gesellschaftern

Hat eine zu 100% im Eigentum einer deutschen KG (mit in Deutschland ansässigen Gesellschaftern) stehende inländische GmbH im Jahr 1 aus Gesellschaftsmitteln eine Kapitalerhöhung vorgenommen, dann stellt dies nach der Theorie der „Doppelmaßnahme" einen Zufluss von Gewinnanteilen mit gleichzeitiger Rückeinlage des ausgeschütteten Gewinnes dar. Der Zufluss der Gewinnausschüttung im Jahr 1 wird gemäß § 3 Abs. 1 Z 29 EStG im wirtschaftlichen Ergebnis unter der Bedingung steuerfrei gestellt, dass nicht innerhalb der Sperrfrist des § 32 Z 3 EStG eine Rückzahlung auf Grund einer Kapitalherabsetzung erfolgt. Kommt es im Jahr 8 zu einer derartigen Rückzahlung, dann wird in dieser in wirtschaftlicher Betrachtungsweise eine Ausschüttung jener GewinneS. 243 zu sehen sein, die im Jahr 1 von der Besteuerung freigestellt worden sind. Bei dieser Sichtweise liegen im Jahr 8 für die beschränkt steuerpflichtigen deutschen Gesellschafter „Gewinnanteile aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung" im Sinn von § 93 Abs. 2 Z 1 EStG vor, deren steuerliche Erfassung im Kapitalertragsteuerabzugsweg zu erfolgen hat und deren Steuerpflicht damit durch § 98 Z 5 lit. a EStG gesichert wird.

Die im Jahr 8 erfolgende Rückzahlung führt sonach zu „Einkünften, die nach dem Recht des S...

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