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Atypisch stille Beteiligung im Abkommensrecht
In der Literaturrundschau in SWI 11/1999 und 3/2000 wurde bereits auf die im Moment insbesondere in Deutschland geführte literarische Diskussion zur abkommensrechtlichen Behandlung von grenzüberschreitenden atypisch stillen Beteiligungen hingewiesen. Nachdem sich in SWI 4/2000 Reinhard Leitner ausführlich mit stillen Gesellschaften aus österreichischer Sicht auseinandergesetzt hatte, nehmen nun Günkel/Lieber, IWB Nr. 6 vom , 273 ff., Fach 3, Gruppe 2, Deutschland, 871 ff. zu einem diesbezüglichen Stellung. Nach diesem BMF-Schreiben hat Deutschland bei Qualifikationskonflikten keine Freistellung der Einkünfte eines atypisch stillen Gesellschafters mehr vorzunehmen. Nach Günkel/Lieber handelt es sich bei diesem BMF-Schreiben nicht mehr um eine Auslegung bestehender Abkommen, sondern um eine Rechtsfortbildung, für die keine gesetzliche Grundlage besteht. Zudem stehe das BMF-Schreiben in Widerspruch zur Rechtsprechung des BFH, auf die bereits in der Literaturrundschau in SWI 3/2000 Bezug genommen wurde.