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SWI 5, Mai 2000, Seite 236

EuGH: Vorsteuerabzug vor Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit

Peter Haunold, Christian Stangl und Michael Tumpel

In seinem Urteil vom verb. Rs. C-110/98 bis C-147/98 Gabalfrisa SL u. a. hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob das Recht auf Vorsteuerabzug von Investitionsausgaben vor Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit an bestimmte Bedingungen, wie eine Frist bzw. eine Antragstellung, gebunden werden kann. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen mehreren Unternehmern bzw. Selbständigen und verschiedenen Dienststellen der spanischen Agencia Estatal Administración Tributaria (staatliche Steuerverwaltung; im Folgenden kurz „AEAT"), in denen es um den Abzug der Mehrwertsteuer ging, die für vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit vorgenommene Umsätze entrichtet worden ist. Die spanischen Regelungen über den Vorsteuerabzug sehen grundsätzlich vor, dass der Anspruch auf Vorsteuerabzug binnen fünf Jahren ab seiner Entstehung verjährt. Für den Abzug von Vorsteuern, die vor dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit entrichtet worden sind, müssen die Unternehmer oder freiberuflich Tätigen folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen vor der Entrichtung der Steuern und der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit eine Erklärung in einer Form abgegeben haben, die durch Verordnung ...

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