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SWI 10, Oktober 2017, Seite 540

EuGH: Mehrwertsteuerbefreiung nur für dem Gemeinwohl dienende Zusammenschlüsse

Der Kommission/Deutschland, C-616/15, im Vertragsverletzungsverfahren zur Frage entschieden, ob Deutschland gegen die Verpflichtungen aus Art 132 Abs 1 lit f MwStSyst-RL verstoßen hat, indem es die Mehrwertsteuerbefreiung auf selbständige Zusammenschlüsse von Personen beschränkt, deren Mitglieder eine begrenzte Anzahl von Berufen ausüben. Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens war, dass Deutschland die Befreiung von der Mehrwertsteuer von Dienstleistungen vorsieht, die selbständige Zusammenschlüsse von Personen, die selbst eine Tätigkeit ausüben, die von der Steuer befreit ist oder für die sie nicht Steuerpflichtige sind, an ihre Mitglieder für unmittelbare Zwecke der Ausübung dieser Tätigkeit erbringen. Die Kommission wies in ihrem an Deutschland gerichteten Mahnschreiben darauf hin, dass das deutsche Recht diese Befreiung auf Leistungen von Zusammenschlüssen beschränke, deren Mitglieder bestimmte heilberufliche Tätigkeiten oder Berufe ausübten, während die MwStSyst-RL die fragliche Befreiung nicht auf Zusammenschlüsse von bestimmten Berufsgruppen beschränke, sondern sie Zusammenschlüssen jeglicher Personen gewähre, sofern diese Personen...

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