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Schweizerischer Geschäftsführer einer österreichischen GmbH
Ob ein in der Schweiz ansässiger handelsrechtlicher Geschäftsführer einer österreichischen GmbH, an der er nicht wesentlich beteiligt ist, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder aus gewerblicher Arbeit bezieht, kann als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits von der zivilrechtlich gewählten Vertragsform (LStRL 1999, RZ 930, vorletzter Satz) und andererseits von der tatsächlichen Art und Weise der Leistungserbringung ab (insb. LStRL 1999, RZ 931 ff.). Wenngleich im Wirtschaftsleben die üblichere Vertragsgestaltung betreffend die Ausübung einer Geschäftsführertätigkeit die eines Dienstvertrages ist, kann die Anstellung in steuerrechtlicher Hinsicht auch auf Grund eines so genannten freien Dienstvertrages oder eines Werkvertrages erfolgen (LStRL 1999, RZ 981).
Ist die Vertragsgestaltung – vor allem weil die Geschäftsführertätigkeit für die österreichische GmbH nicht die überwiegende Arbeitskraft des Geschäftsführers in Anspruch nimmt – nicht als Dienstvertrag zu werten, werden die Einkünfte des Geschäftsführers im Ergebnis auch wesentliche Elemente einer kaufmännischen Beratung abgelten, sodass sie ...