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SWI 5, Mai 2000, Seite 194

Arbeitsplatz in einem Großraumbüro

Ist eine britische Gesellschaft auf weltweiter Basis im Auftrag von Schnellrestaurants als deren Einkaufsagentin für Verpackungsmaterialien tätig und erbringt sie zusätzlich Beratungsleistungen im Bereich Qualitätssicherung, Umweltmanagement und Marketing, dann deutet alles darauf hin, dass diese Gesellschaft in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Großbritannien verfügt, wenn einem Mitarbeiter dieser Gesellschaft (Purchasing Manager) in einem Großraumbüro eines österreichischen Kunden ein dauerhafter Arbeitsplatz eingerichtet wird.

Es ist wohl richtig, dass in zahlreichen EAS-Auskünften darauf hingewiesen wurde, dass bloße Mitbenutzungsmöglichkeiten an Räumen keine Betriebstätte begründen. Doch ging es hiebei stets um Fälle, in denen keine „feste örtliche Anlage oder Einrichtung" feststellbar war, die dauerhaft zur Verfügung stand [Mitbenutzung eines österreichischen Turnsaales durch eine liechtensteinische Tanzschule für die wöchentliche Abhaltung von Perfektionen; Mitbenutzung von Gasthausräumlichkeiten für Verkaufsveranstaltungen (EAS 437); Beratungsleistungen für einen tschechischen Kunden in diversen Räumlichkeiten des Betriebes (EAS 736); regelmäßige Mitbenutzun...

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