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SWI 6, Juni 2000, Seite 288

Treaty-override durch die brasilianische Steuergesetzgebung

(BMF) – Bezieht ein österreichisches anlagenerrichtendes Unternehmen im Rahmen der Errichtung einer Werksanlage in Brasilien Vergütungen für technische Assistenzleistung, dann fallen diese Unternehmenseinkünfte unter Artikel 7 des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens und sind – soferne sie nicht einer für Zwecke dieser Dienstleistungen in Brasilien unterhaltenen Betriebstätte zuzurechnen sind – in Brasilien von der Besteuerung freizustellen.

Es ist wohl richtig, dass der in Artikel 7 des Doppelbesteuerungsabkommens verwendete Begriff „Gewinne eines Unternehmens" im Abkommen nicht näher definiert ist und dass daher gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens das innerstaatliche Recht des das Abkommen anwendenden Staates für die Begriffsbestimmung subsidiär heranzuziehen ist. Allerdings steht die Heranziehung des innerstaatlichen Steuerrechts unter einem Vorbehalt: Es darf nur dann auf das innerstaatliche Recht zurückgegriffen werden, wenn der Abkommenszusammenhang nichts anderes erfordert. Das inländische Recht darf daher nicht zu Ergebnissen führen, die die Abkommensbestimmungen, in ihrem Zusammenhang gelesen, verletzen.

Artikel 7 des Abkommens verpflichtet die Vertrag...

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