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SWI 3, März 2000, Seite 144

Gewinnausschüttungen doppelt ansässiger Auslandsgesellschaften; kein Mißbrauch im Sinne von § 22 BAO bei Umgehung ausländischer Steuern

Nach dem Sachverhalt hatte ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger eine Kapitalgesellschaft in Panama errichtet, die jedoch in weiterer Folge von der Schweiz aus tatsächlich geleitet wurde. Die Gesellschaft panamesischen Rechts wurde als Lieferantin für Warenlieferungen an österreichische Kunden verwendet bzw. vorgeschoben. Auf den Vorhalt der Finanzverwaltung, von der panamesisch-schweizerischen Gesellschaft verdeckte Gewinnausschüttungen erhalten zu haben, rechtfertigte sich der Beschwerdeführer mit dem Hinweis, dass es sich bei der genannten Gesellschaft in Wahrheit um eine Personengesellschaft gehandelt habe, deren Gewinne einer schweizerischen Betriebsstätte zurechenbar wären. Eine verdeckte Gewinnausschüttung an ihn als Gesellschafter dieser Personengesellschaft wäre demnach nicht mehr möglich gewesen und die schweizerischen Betriebsstättengewinne nach dem DBA Österreich-Schweiz von der Besteuerung in Österreich abgeschirmt.

Der VwGH ging demgegenüber davon aus, dass die festgestellten Geldflüsse an den Beschwerdeführer sehr wohl Gewinnausschüttungen einer ausländischen Kapitalgesellschaft darstellten. Nach Art. 10 Z 1 des DBA Österreich-Schweiz dürfen Dividenden, die e...

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