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Aktivitätsklauseln im deutschen Abkommensrecht
Wassermeyer (IStR 2000. 65 ff.) kritisiert die vom deutschen Gesetzgeber in den DBA verwendeten Aktivitätsklauseln als überkompliziert und aufeinander nicht abgestimmt. Für die Ungleichbesteuerung gleicher Aktivitäten in verschiedenen Staaten gibt es keine vernünftige Erklärung. Wassermeyer kommt deshalb zu dem Schluss, dass die in Deutschland verwendeten Aktivitätsklauseln sowohl den EG-Vertrag verletzen als auch gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG verstoßen. Diese Ausführungen sind insbesondere deshalb von Interesse, weil auch das bereits ausverhandelte neue DBA zwischen Österreich und Deutschland für bestimmte Einkünfte einen solchen Aktivitätsvorbehalt enthält (vgl. dazu ausführlich Schuch in Gassner/M. Lang/Lechner, [Hrsg.], Das neue Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Österreich, 1999, 209 ff.).