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Insolvenz-Entgelt bei befristeten Arbeitsverhältnissen
Das Ausmaß der nach dem IESG gesicherten Ansprüche ist bei befristeten Arbeitsverhältnissen für die Zeit bis zum Ablauf der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Kündigungsfristen und Kündigungstermine beschränkt. Auch Ansprüche aus einem befristeten Arbeitsverhältnis (für das eine Kündigungsmöglichkeit nicht vereinbart wurde) sind durch die gesetzliche oder kollektivvertragliche Kündigungsfrist und den Kündigungstermin begrenzt ( 8 ObS 4/17x).
Im vorliegenden Fall verweist der OGH darauf, dass die Sicherung von Arbeitnehmeransprüchen durch den Insolvenz-Entgeltsicherungsfonds durch das IESG sondergesetzlich geregelt ist. Aus diesem Grund ist die Frage, welche Ansprüche einem Arbeitnehmer im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers als Insolvenzforderung gegenüber der Masse zustehen, von jener nach der Sicherung nach dem IESG zu unterscheiden ( 8 ObS 15/16p). Überhaupt ist zwischen den arbeitsrechtlichen, insolvenzrechtlichen und IESG-rechtlichen Beurteilungen streng zu trennen.
Rechtliche Grundlagen
Nach § 3 Abs 3 IESG sind der Berechnung des Insolvenz-Entgelts für gesicherte Ansprüche nur die gesetzlichen oder die kollektivvertraglichen Kündigungsfristen unter Bedachtnahme auf die ...