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SWI 3, März 2000, Seite 141

EuGH: Unternehmereigenschaft bei Vermietung von Gegenständen durch einen Gesellschafter an seine Gesellschaft

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-23/98 Heerma hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die Vermietung eines körperlichen Gegenstandes an eine niederländische Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch deren Gesellschafter als selbständig ausgeübte Tätigkeit anzusehen ist und dem Gesellschafter insoweit daher Unternehmereigenschaft zukommt. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Heerma (im Folgenden: Kläger) und der niederländischen Finanzverwaltung über die Steuerbarkeit der Verpachtung eines im Eigentum des Klägers stehenden unbeweglichen Gegenstands (Stall) an eine niederländische Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der er beteiligt ist.

Der Kläger, der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes war, gründete zum zusammen mit seiner Ehefrau eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (im Folgenden: GbR Heerma), in die er die beweglichen Betriebsmittel seines Betriebes einbrachte. 1994 begann der Kläger mit dem Bau eines Stalles, den er ab für die Dauer von sechs Jahren gegen einen jährlichen Pachtzins von 12.000 NLG an die GbR Heerma verpachtete.

Die niederländische Gesellschaft bürgerlichen Rechts hat keine Rechtspersönlichkeit. Sie besitzt jedoch in...

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