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SWI 3, März 2000, Seite 140

EuGH: Mehrwertsteuerpflicht für die Vermietung von Grundstücken zulässig

Peter Haunold, Michael Tumpel und Christian Widhalm

Im Urteil vom Rs. C-12/98 Far hatte sich der EuGH mit der Frage zu befassen, ob die 6. MwSt-RL ein „Regel-Ausnahme-Verhältnis" hinsichtlich der Besteuerung der Vermietung von Grundstücken vorgibt. Fraglich war, ob die nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten grundsätzlich eine Befreiung von der Mehrwertsteuer vorsehen müssen, von der bloß Ausnahmen geregelt werden dürfen, oder ob die nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten auch eine grundsätzliche Mehrwertsteuerpflicht bei gleichzeitiger Regelung von Ausnahmen von der Steuerpflicht vorsehen dürfen. Diese Frage stellte sich in einem Rechtsstreit zwischen Miguel Amengual Far als Vermieter und seinem Bruder Juan Amengual Far als Mieter über die Räumung von Geschäftsräumen wegen nicht fristgemäßer Zahlung der Miete in Höhe des Mehrwertsteueranteils.

Nach den in Spanien geltenden Mehrwertsteuerregelungen unterliegt jede Vermietung von Geschäftsräumen der Mehrwertsteuer. Mehrwertsteuerfrei ist in Spanien nur die Vermietung von ausschließlich zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden oder Gebäudeteilen einschließlich Garagen und Nebengebäuden sowie mit vermieteten Möbeln. Nach Art. 13 Teil B lit. b der 6. MWSt-RL haben die Mitglie...

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