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Verkauf von Anteilen an deutschen Immobilienfonds
(BMF) – Anlässlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am wurde bei der steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u. a. festgehalten, dass die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles dafür, dass diese Anteilsscheine daher auch nicht von dem Begriff „Aktien und sonstige Anteile an einer Gesellschaft" im Sinn von Artikel 13 Abs. 2 des künftigen österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens erfasst sein werden, sodass das Besteuerungsrecht an den Gewinnen der österreichischen Investoren, die bei Veräußerung solcher Anteilsscheine erzielt werden, gemäß Artikel 13 Abs. 5 ausschließlich bei Österreich liegt. Diese Aufassung bedarf allerdings noch der Abstimmung mit der deutschen Seite, die anlässlich des im Februar 2000 vorgesehenen nächsten Zusammentreffens mit Vertretern der deutschen Steuerverwaltung gesucht werden wird. (EAS 1585 v. )