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SWI 3, März 2000, Seite 102

Wegzugsbesteuerung bei Wohnsitzverlegung in die Schweiz

Findet eine Wohnsitzverlegung aus Österreich in die Schweiz statt, dann bleibt dies nicht ohne rechtliche Auswirkungen auf die künftige steuerliche Erfassbarkeit stiller Reserven, die in Beteiligungen an österreichischen Kapitalgesellschaften während der Ansässigkeit in Österreich unbesteuert aufgebaut worden sind. Denn Artikel 13 Abs. 3 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens entzieht Österreich im Zeitpunkt des Wegzuges das Besteuerungsrecht an diesen stillen Reserven und teilt es der Schweiz als Ansässigkeitsstaat zu.

Es ist damit das Tatbestandserfordernis des zur Wegzugsbesteuerung Anlass gebenden „Verlustes des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich" im Sinn des § 31 Abs. 2 EStG erfüllt; wobei die Maßnahme der Wohnsitzverlegung jene „Maßnahme" i. S. d. § 31 Abs. 2 EStG darstellt, die die Steuerschuld zum Entstehen bringt.

Es ist wohl richtig, dass der Verlust des Besteuerungsrechtes durch Art. 13 Abs. 4 an eine Bedingung geknüpft wird: Sollte die Beteiligung innerhalb von 5 Jahren nach dem Wegzug veräußert werden, dann würde durch den genannten Abs. 4 die Rechtsfolge des Abs. 3 des Abkommens außer Wirksamkeit gesetzt und das österreichische Besteuerungsrecht – auf der Abkommenseben...

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