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SWI 10, Oktober 2017, Seite 523

SWI-Jahrestagung: Die Anwendung des DBA-Deutschland 1954 für kommunalsteuerliche Zwecke

SWI Conference: The Application of the tax treaty with Germany of 1954 for municipal tax purposes

Selina Siller und Stephanie Zolles

On November 17th, 2016, the eleventh annual SWI conference was held in Vienna. Various recent cases on international tax law were presented and discussed from the perspective of practitioners, judges, tax auditors and experts from the tax administration. This contribution summarizes the main points of discussion on a selected case.

I. Sachverhalt

Die Mitbeteiligte war eine in Deutschland ansässige GmbH, die im Bereich Investmentfondsveranlagungen tätig war. Sie unterhielt ein Büro in Linz, wo sie auch zwei Angestellte beschäftigte. Die Haupttätigkeit der österreichischen Mitarbeiter bestand in der Suche nach potenziellen Kunden wie Banken, Versicherungen oder Pensionskassen. Das Magistrat der Stadt Linz qualifizierte die Büroräumlichkeiten in Linz als BetriebsS. 524stätte im Sinne des DBA Österreich – Deutschland und dem Kommunalsteuergesetz. In der Folge erließ der Magistrat einen Bescheid, mit dem für das Beschäftigungsverhältnis der beiden österreichischen Mitarbeiter in den Jahren 2006 bis 2010 Kommunalsteuer vorgeschrieben wurde. Gegen diesen Bescheid erhob die Mitbeteiligte Berufung mit der Begründung, bei den Büroräumlichkeiten handle es sich um eine bloße Hilfstätigkeit und nicht um eine Betriebsstätte...

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