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Entscheidungspflicht im Vorsteuer-Erstattungsverfahren
OBLIGATION TO MAKE A DECISION ON VALUE ADDED TAX REIMBURSEMENT
Foreign companies, applying for a reimbursement of VAT paid in advance, often complain about having to wait a long time for the refund to be processed. Alois Helml describes the options available that lead to a quicker reimbursement. He also makes recommendations on the specific steps to take to reach this goal.
I. Problemstellung
Seit Jahren werden von ausländischen Unternehmen, welche die Erstattung von Vorsteuerbeträgen beantragen, mehr oder minder heftige Beschwerden darüber vorgebracht, dass einerseits die Frist für die Einreichung des Erstattungsantrages relativ kurz ist – nämlich 6 Monate –, andererseits die Wartezeit bis zur Erledigung durch das Finanzamt bzw. bis zur tatsächlichen Rückzahlung jedoch relativ lang ist, in Einzelfällen, die immer wieder vorkommen, sogar einige Jahre betragen kann.
II. Rückblick
Die Erstattung von Vorsteuerbeträgen an ausländische Unternehmen ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland war im zeitlichen Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes 1972 gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 leg. cit. nur dann möglich, wenn diese im selben Jahr im Inland Umsätze erzielt hatten oder die Vorsteuern im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausführung von Werklieferungen angefal...