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SWI 2, Februar 2000, Seite 56

Nebenberuflicher Musikunterricht in der Schweiz

Unterrichtet ein hauptberuflich an einer inländischen pädagogischen Akademie tätiger Lehrer jeweils im Stundenausmaß von 5 Unterrichtseinheiten Freitag nachmittags an einer privaten Musikschule in der Schweiz, dann kann diese Tätigkeit auf der Grundlage von RZ 1013 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, unter besonderen Gegebenheiten aber auch zu solchen aus selbständiger Arbeit führen.

Von der Lösung dieser Frage hängt ab, ob Artikel 15 oder Artikel 14 des DBA-Schweiz Anwendung findet.

Wird die Tätigkeit des Musiklehrers als selbständig eingestuft, dann wird gemäß Artikel 14 des Abkommens das ausschließliche Besteuerungsrecht an den Vergütungen Österreich zustehen. Denn es wird nicht anzunehmen sein, dass die Räumlichkeiten, in denen der Musikunterricht an einem halben Wochentag erteilt wird, der dauernden Verfügung des österreichischen Musiklehrers vorbehalten bleibt; es ist daher höchst unwahrscheinlich, dass der Musiklehrer über eine „feste Einrichtung" in der Schweiz verfügt, die der Schweiz in diesem Fall (aliquote) Besteuerungsrechte einräumen könnte. Das Patientenuntersuchungszimmer aus EAS 309, das einem österreichischen Arzt für zweimal ...

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