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Sitztheorie und Europarecht
Die Frage, ob die insbesondere im deutschen und österreichischen Gesellschaftsrecht herrschende Sitztheorie mit den europarechtlichen Vorgaben in Einklang gebracht werden kann, wird auch in der steuerrechtlichen Literatur unterschiedlich beantwortet (vgl. ausführlich Staringer, Doppelt ansässige Gesellschaften, 1999). Neue Nahrung hat diese Diskussion durch das , Centros bekommen. Nach diesem Urteil wird in der deutschen Literatur überwiegend davon ausgegangen, daß die Sitztheorie vom EuGH „gekippt" worden sei (Meilicke, DB 1999, 625; Eilers/Wienands, IStR 1999, 289). Eicker/Müller (IWB Nr. 15 vom , 759 ff., F. 11, Gr. 3, EG 231 ff.) melden allerdings Zweifel an dieser Auffassung an. Die beiden Autoren sehen in der Sitztheorie eine Anti-Mißbrauchsvorschrift, die in den Kreis der nach dem Gemeinschaftsrecht zulässigen Rechtfertigungsgründe fällt. Jedenfalls habe der EuGH aber mit dem Urteil in der Rs. Centros die Sitztheorie noch nicht „gekippt".